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Gesetzliches

Wer Fleisch direkt vermarkten will, untersteht sehr strengen Vorschriften und Auflagen. Die Bestimmungen sind in der «Eidgenössischen Fleischschau-Verordnung» festgehalten. Diese Verordnung stützt sich auf das Lebensmittelgesetz.

Bevor man sein Fleisch verkauft, sollte man sich unbedingt informieren:

  • beim Kantonalen Veterinäramt oder
  • beim Kantonalen Lebensmittelinspektorat
  • bei einem zuständigen Tierarzt oder Fleischschaubeauftragten