Wer Fleisch direkt vermarkten will, untersteht sehr strengen Vorschriften und Auflagen. Die Bestimmungen sind in der «Eidgenössischen Fleischschau-Verordnung» festgehalten. Diese Verordnung stützt sich auf das Lebensmittelgesetz.
Bevor man sein Fleisch verkauft, sollte man sich unbedingt informieren:
- beim Kantonalen Veterinäramt oder
- beim Kantonalen Lebensmittelinspektorat
- bei einem zuständigen Tierarzt oder Fleischschaubeauftragten