Bevor man sich an die Kastration von Ferkeln macht, soll man sich einmal eindringlich die Frage stellen, ob dieser Eingriff wirklich nötig ist, oder ob man ihn so des allgemeinen Brauches willen durchführt. Gerade bei Selbstvermarktung des Fleisches kann sich die Kastration durchaus erübrigen. Aber auch ein aufgeschlossener Metzger wird das Unterlassen nicht mit Preisabzug bestrafen, sofern die Fleischqualität stimmt.
Einige Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein:
- der Eber muss in aller Ruhe und völlig stressfrei geschlachtet werden
- der Eber sollte kurz vor der Schlachtung nicht mit weiblichen Tieren zusammen sein
- je jünger der Eber, desto geringer die Gefahr, dass das Fleisch geschmacklich verändert ist
Die Nachteile einer Kastration sind nicht zu übersehen: Dieser Eingriff ist für das Ferkel mit Schmerz und Stress verbunden. Ausserdem ist bei einer solchen Operation immer die Gefahr einer Infektion gegeben.
Will man trotz dieser Überlegungen nicht auf eine Kastration verzichten, muss man die folgenden Punkte beachten:
- die Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Ferkel nicht ohne Betäubung kastriert werden dürfen und der Eingriff von einer fachkundigen Person vorgenommen werden muss
- es dürfen nur gesunde, vitale Tiere kastriert werden
- es muss auf äusserst sauberes Arbeiten geachtet werden
- die Muttersau bringt man während der Kastration ihrer Ferkel am besten ausser Hörweite
- bevor man die kastrierten Ferkel in die Bucht zurückbringt, muss diese gereinigt und sauber eingestreut werden